Montag, 16. September 2013
Mittwoch, 21. August 2013
Samstag, 3. August 2013
Jetzt Aus- und Einbaukosten versichern
Die Rechtslage ist eindeutig: Muss ein #Bauunternehmer eine mangelhafte Sache ersetzen, bleibt er in der Regel auf den Aus- und Einbaukosten sitzen.
Nicht bei uns!
Seit dem 01.07.2013 bieten wir als #Absicherungsexperte für #Mittelstand und #Handwerk für dieses Risiko eine perfekte #Absicherungslösung.
Aktuelle Urteile des #Bundesgerichtshofs (#BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (#EuGH) haben auch Auswirkungen auf die #Haftung von #Bauunternehmen und #Bauhandwerkern.
Aus- und Einbaukosten: Dieses #Risiko trägt der #Bauunternehmer
Muss ein Unternehmer die von ihm gelieferte und eingebaute Sache wieder ausbauen, weil sie mangelhaft ist, dann erfüllt er seine werkvertraglichen Pflichten. Die dabei entstehenden Aus- und Einbaukosten sind somit über eine herkömmliche #Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht(!) versichert.
Wer trägt aber die Kosten? Haftet auch der Verkäufer bzw. Lieferant der mangelhaften Materialien nicht für die Aus- und Einbaukosten, weil ihn kein Verschulden trifft, dann muss der Unternehmer diese Kosten selbst tragen.
Rundum abgesichert mit www.fmp-fuchs.de
Für dieses – für Bau- und Handwerksbetriebe nicht unwesentliche – Risiko bietet www.fmp-fuchs.de eine Versicherungslösung. Damit sind Aus- und Einbaukosten – auch bei Selbsteinbau – versicherbar.
Die #Versicherungssumme beträgt 150.000 EUR je Versicherungsfall und steht für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zweifach zur Verfügung.
Wer kann die Deckungserweiterung abschließen?
Kunden aus dem gesamten #Bauhauptgewerbe und #Bauhandwerk können die #Deckungserweiterung abschließen.
Montag, 24. Juni 2013
#Rechtsschutz bei Auslandsurlaub besonders wichtig
Die #Sommerferien stehen vor der Tür! Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung im Gepäck?
Die Rechtsnormen im #Ausland sind oft noch komplexer als bei uns und die drohenden Strafen können weit über das bei uns Übliche hinausgehen.
Sie brauchen daher unbedingt einen #Anwalt vor Ort!
Die Rechtsschutz-Union hat für ihre Kunden eine Liste von Anwälten im Ausland zusammengestellt, die in deutsch korrespondieren und vom #GDV qualitätsgesichert sind.
Diese Anwälte helfen auch nicht rechtsschutzversicherten Kunden!
Die Rechtsnormen im #Ausland sind oft noch komplexer als bei uns und die drohenden Strafen können weit über das bei uns Übliche hinausgehen.
Sie brauchen daher unbedingt einen #Anwalt vor Ort!
Die Rechtsschutz-Union hat für ihre Kunden eine Liste von Anwälten im Ausland zusammengestellt, die in deutsch korrespondieren und vom #GDV qualitätsgesichert sind.
Diese Anwälte helfen auch nicht rechtsschutzversicherten Kunden!
Donnerstag, 13. Juni 2013
#Wirtschaftsrat im Kreis Pinneberg hat sich neu aufgestellt
http://schleswig-holstein.wirtschaftsrat.de
Weiterhin im Vorstand bleiben tätig: Dr. Christian von Boetticher, Rechtsanwalt, Hamburg, sowie Prof. Dr.-Ing. Heinz Dressel, Aufsichtsratsvorsitzender VR Bank Pinneberg eG.
Christian J. Fuchs, Unabhängiger Versicherungsmakler aus Wedel, wurde als Bevollmächtigter des Bundesgeschäftsführers in den Vorstand kooptiert.
Die Sektion Pinneberg des
Wirtschaftsrates der CDU e.V. hat auf ihrer Mitgliederversammlung in Tornesch
in geheimer Wahl Jens Sander, Geschäftsführer Jens Sander Baumschulen e.
K. aus Tornesch, einmütig zu ihrem Sprecher gewählt. Er folgt damit Carl-Ulrich
Bremer, der dieses Amt 8 Jahre lang bekleidete.
Neu in den Vorstand gewählt wurden Peter
Preuß, Geschäftsführender Gesellschafter PREUSS Messe Baugesellschaft GmbH,
Holm, und André Tschirner, Mitglied der Geschäftsleitung Peter Kölln
KGaA, Elmshorn.
Weiterhin im Vorstand bleiben tätig: Dr. Christian von Boetticher, Rechtsanwalt, Hamburg, sowie Prof. Dr.-Ing. Heinz Dressel, Aufsichtsratsvorsitzender VR Bank Pinneberg eG.
Christian J. Fuchs, Unabhängiger Versicherungsmakler aus Wedel, wurde als Bevollmächtigter des Bundesgeschäftsführers in den Vorstand kooptiert.
Dienstag, 14. Mai 2013
Private Krankenvollversicherung - Beitrag reduzieren
Privatversicherte können steigenden Beiträgen aktiv begegnen, indem sie den Tarif wechseln.
Der § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes gibt Ihnen das Recht, bei Ihrem Versicherer in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Sieht der andere Tarif höhere oder umfassendere Leistungen vor, können Sie wie folgt einen Risikozuschlag abwenden: Sie verlangen für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss. Zu einem anderen Versicherer zu wechseln, will gut überlegt sein, denn damit gehen Altersrückstellungen verloren, sagt Absicherungsexperte Christian J. Fuchs aus Wedel. |
Dienstag, 30. April 2013
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